Einbettzimmer oder Zweibettzimmer statt Mehrbettzimmer

Im Falle einer stationären Behandlung im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts werden gesetzlich Versicherte meist in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Einbettzimmer bzw. Zweibettzimmer zählen in der Regel zu den Leistungen der privaten Krankenversicherungen und bleiben oft ihren Versicherten vorbehalten. Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf die wesentlich teuren Einbettzimmer bzw. Zweibettzimmer.

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen innerhalb ihrer Regelleistungen nur für Mehrbettzimmer auf; im seltensten Fall kann es passieren, dass gesetzlich Versicherte bei Überbelegung in ein Einbettzimmer bzw. Zweibettzimmer verlegt werden. In diesem Fall entfallen die Mehrkosten für die Krankenkassen.

Die stationäre Zusatzversicherung

Gesetzlich Versicherten ist es jedoch möglich, mit dem Abschluss einer stationären Zusatzversicherung, eine Betreuung im Einbettzimmer bzw. Zweibettzimmer zu erhalten. Eine derartige Zusatzversicherung ist immer empfehlenswert, da nicht nur die Unterbringung der Patienten im Einbettzimmer bzw. Zweibettzimmer realisiert wird, was zu einer ungestörten Genesung beiträgt, sondern es sind auch in den meisten Tarifen eine Chefarztbehandlung, ambulante Operationen ohne längeren stationären Aufenthalt, freie Krankenhauswahl (auch für gemischte Heilanstalten) oder auch die Unterbringung einer Begleitperson inbegriffen.

Diese Option ist besonders für Kinder wichtig, da neben der ungestörten Unterbringung im Einbettzimmer bzw. Zweibettzimmer es den Eltern erlaubt wird, ohne größere Mehrkosten ihr Kind auf dem Wege der Genesung zu begleiten.

Wie bei allen Zusatzversicherungen empfiehlt es sich, die Tarife näher zu betrachten. Nicht nur die Unterschiede der einzelnen Anbieter gilt es zu beachten, auch ergeben sich Sparmöglichkeiten bei Verzicht auf bestimmte Leistungen. Ein guter Vergleich empfiehlt sich immer, wenn man gut und günstig und vor allem den eigenen Ansprüchen gemäß versichert sein möchte.

Stationäre Zusatzversicherung

Legen Sie bei einer nötigen Unterbringung im Krankenhaus auf Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer & Chefarzt-Behandlung Wert, ist die Krankenhauszusatzversicherung eine empfehlenswerte Ergänzung.